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Behandlungskosten   

Die Abrechnung der homöopathischen Behandlung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass zum einen die Honorarsätze der GebüH von 1985 sind und zum anderen die Homöopathie dort nur ansatzweise Berücksichtigung findet!

Mit dem Leistungsverzeichnis für Klassische Homöopathie (LVKH) steht uns homöopathisch arbeitenden Heilpraktikern eine aktualisierte Ergänzung des GebüH zur Verfügung. Dieses Verzeichnis ist die Grundlage meiner Abrechnung. Leider akzeptieren (noch) nicht alle Zusatz- und Privatkrankenversicherungen das LVKH, so dass ich Sie darauf hinweisen muss, dass eine Erstattung der Kosten durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang erfolgt. Bei Schwierigkeiten zum Thema Erstattung bitte ich Sie mich anzusprechen, ich kann Sie bei einem Widerspruch durchaus erfolgversprechend unterstützen.

Mit Ihrer Anmeldung zu einem Ersttermin erhalten Sie ein ausführliches Schreiben, das nochmals alle relevanten Informationen und eine genaue Darlegung meines Honorars enthält. Diesem Schreiben liegt ein Vorab-Fragebogen bei und Ihr Termin wird erst nach Zurücksendung dieses Fragebogens an mich verbindlich.

Sollten Sie sich aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation eine Behandlung bei mir nicht leisten können, so sprechen Sie mich bitte darauf an! Gerne bin ich bereit, mit Ihnen ein für Sie mögliches Honorar zu vereinbaren.

Sie können sich also unverbindlich informieren, bevor Sie den Termin bestätigen und dann auch nutzen wollen. Sollten Sie sich gegen den Termin entscheiden, möchte ich Sie bitten, diesen rechtzeitig wieder abzusagen, damit ich ihn weiter vergeben kann. Danke!

Das Honorar für die Impfbegleitung finden Sie dort angegeben.